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Neu: Herkunftsdeklaration auch im Offenverkauf

Wo Schweizer Brot draufsteht, ist Schweizer Brot drin

Um auch im Offenverkauf den bewussten Kauf von Schweizer Produkten zu ermöglichen und eine allfällige Täuschung zu verhindern, gilt ab 1. Februar 2024 eine schriftliche Deklarationspflicht für Brot und Feinbackwaren, mit Übergangsfrist von einem Jahr.

Schweizer Brot

Die Schweizer:innen lieben ihr Brot und ihre Backwaren. Wenn sie aus den Ferien zurückkehren, freuen sich viele von ihnen auf ein getreidehaltiges Stück Heimat in Form von Zopf, Gipfeli oder Brot. Die Liebe zu unserem Schweizer Kulturgut weist auch die vom Marktforschungsunternehmen LINK 2023 durchgeführte repräsentative Studie aus: 92 Prozent der Befragten essen regelmässig Brot und 89 Prozent präferieren Schweizer Brot. Aber ist das, was wir an Getreideprodukten hierzulande aus dem Regal nehmen, uns über den Tresen reichen lassen oder in der Gastronomie konsumieren, auch wirklich ausschliesslich Schweizer Brot? Nein, längst nicht nur. Denn die Importzahlen von ausländischen Back- und Konditoreiwaren sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Obschon die Konsument:innen selbstverständlich davon ausgehen, dass ihr Zmorge-Gipfeli oder das Brot zur Bratwurst aus der Schweiz stammt, kann es also durchaus möglich sein, dass es aus dem Ausland importiert wurde. Im Sinne der transparenten und erleichterten Kund:inneninformation, des schnelleren sowie bewussteren Kaufentscheids und auch im Interesse unserer Land- und Ernährungswirtschaft und dem Produktionsstandort Schweiz ist die schriftliche Deklarationspflicht für Brot und Feinbackwaren im Offenverkauf sinnvoll.

Das bringt’s den Konsument:innen im Detail

Die schriftliche Herkunftsdeklaration für Brot und Feinbackwaren, die mit einer Übergangsfrist von einem Jahr neu auch für den Offenverkauf gilt, bietet den Konsument:innen verschiedene Vorteile: Sie können sich schnell und bewusst für – oder auch gegen – einheimische Produkte entscheiden, was das Einkaufen erleichtert. Zudem erhalten sie die Gewissheit, ein qualitativ hochwertiges, nährstoffreiches und nachhaltig produziertes Schweizer Produkt zu kaufen. Und – last but not least – zeigen sie ihr Bekenntnis zur Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft, also zu Schweizer Produktions- und Verarbeitungsunternehmen und somit zu Schweizer Getreide, Mehl und Brot. Für Urs Wellauer, Direktor des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC) wird damit auch ein wertvolles Zeichen für die Tradition und den Erhalt unseres feinen Schweizer Kulturguts gesetzt. Denn: «Schweizer Brot und Feinbackwaren von den handwerklichen Bäckereien-Confiserien ist echtes Handwerk, nachhaltig und bekömmlich. Zudem setzen die gewerblichen Bäcker-Confiseur/innen auf Rohstoffe aus der Region bzw. aus der Schweiz. Mit der Herkunftsdeklaration für Brot und Feinbackwaren zeigt sich nun schwarz auf weiss, ob auch die im Offenverkauf angebotenen Produkte in der Schweiz produziert wurden oder nicht.»

Zur Umsetzung der Deklarationspflicht steht den Bäckereien-Confiserien die Marke «Schweizer Brot» zur Verfügung. Diese dient den Konsument:innen als Erkennungsmerkmal. Denn wo Schweizer Brot draufsteht, ist auch Schweizer Brot drin.